-

 

ARBEITS- UND DIENSTVERTRAGSRECHT

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Betriebsräte im kollektiven Arbeitsrecht. Dies gilt insbesondere für die Vertretung in Verhandlungen über Sozialpläne und Interessensausgleiche sowie vor Einigungsstellen.

Im Individualarbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, von der Gestaltung des Arbeitsvertrags über die Kündigung bis zum Wortlaut des Arbeitszeugnisses und wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgreich vor Gericht.

Die Beratung von Unternehmen, Vorständen und Geschäftsführern bei der Gestaltung von Dienstverträgen nehmen wir ebenso wahr wie die Vertretung von Unternehmen und ihren Organen vor Gericht, wenn Streit über die Rechte aus dem Dienstverhältnis oder im Zusammenhang mit seiner Beendigung besteht.

Rechtsanwalt Dirk Bartels
Rechtsanwältin Katia Sebastián Müller de Vries

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Wir vertreten Bauträger, größere, mittelständische und kleine Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, Architekten und private Bauherren in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts. Dabei reicht unsere Mandantenbetreuung von der außergerichtlichen Beratung und Vertretung bis zur Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten in gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten.

Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels
Rechtsanwältin Katia Sebastián Müller de Vries

ERBRECHT
Wir beraten unsere Mandanten bei erbrechtlichen Fragen, bei der Gestaltung oder Interpretation von Testamenten sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen nach dem Tode der nahestehenden Person. Zur Wahrung des Familienfriedens streben wir bevorzugt außergerichtliche Einigungen an. Sind die Fronten verhärtet, kann auch der Rechtsstreit vor Gerichten die Lösung des Problems sein.

Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels

FAMILIENRECHT
Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts, hier vornehmlich bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir haben dabei den Anspruch, eine der jeweiligen individuellen beruflichen und privaten Situation angepasste, maßgeschneiderte Lösung zu finden. Ergänzend vertreten wir unsere Mandanten sodann im Rahmen der Scheidung, den Folgesachen sowie in allen weiteren Fällen vor dem Familiengericht.

Rechtsanwalt Dirk Bartels
Rechtsanwältin Katia Sebastián Müller de Vries

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Wir beraten Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer. Bei der Gründung oder dem Erwerb von Unternehmen helfen wir, die passende Satzungsgestaltung zu wählen. Wir vertreten Gesellschafter bei der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte und wir beraten Vorstände, Geschäftsführer und Gesellschafter im Hinblick auf ihre aus der Satzung und dem Gesellschafts- und Insolvenzrecht folgenden Rechte und Pflichten. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern vertreten wir vor Gericht und außergerichtlich.

Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels
Rechtsanwältin Katia Sebastián Müller de Vries

IMMOBILIENRECHT
Wir vertreten Bauträger, private Bauherren, Verkäufer, Käufer, Makler und Verwalter in allen Fragen des Immobilienrechts. So zum Beispiel bei der Gestaltung oder Auslegung von Teilungserklärungen, bei der Prüfung und Anpassung von Immobilienkaufverträgen sowie bei Fragen des Maklerrechts. Hierbei reicht unsere Betreuung von der rein beratenden Tätigkeit über die außergerichtliche Auseinandersetzung bis zum Rechtsstreit.

Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels

INSOLVENZRECHT
Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer von insolvenzgefährdeten Unternehmen im Hinblick auf ihre persönlichen Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmenskrise und wir erarbeiten Strategien, die der Vermeidung der Verwirklichung dieser Risiken dienen.

Wenn Sie selbst Inhaber einer Forderung sind, die sie wegen Vermögenslosigkeit des Schuldners nicht realisieren können und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner Vermögen verschoben hat, dann vertreten wir Sie gerne im Rahmen eines Anfechtungsprozesses mit dem Ziel, dass die Vollstreckung in die veräußerte Vermögensmasse ermöglicht wird.

Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels

MASSENINKASSO
Der klassische Forderungseinzug wird von uns nicht nur im Einzelfall oder bei wenigen Fällen im Jahr betreut, sondern auch als Masseninkasso für Großunternehmen. Dabei achten wir jedoch darauf, dass jeder Fall seine nötige Aufmerksamkeit bekommt, individuell wie ein Einzelfall behandelt wird und ihm zum bestmöglichen Erfolg verholfen.

Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwalt Dirk Bartels

MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter im privaten und im gewerblichen Mietrecht. Ebenso werden sowohl WEGs als auch Verwalter bei Fragen des Wohnungseigentumsrechts vertreten. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Gewerbemietrecht. Nach Möglichkeit klären wir Streitpunkte außergerichtlich zur Wahrung des Friedens zwischen den Vertragsparteien. Ist dies jedoch, insbesondere nach Vertragsbeendigung, nicht mehr möglich, wird gerne auch der Rechtsweg beschritten.

Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels

PFLEGERECHT
Wir vertreten bundesweit Pflegeeinrichtungen und –dienste bei allen Abrechnungs- und Vergütungsfragen und betreuen diese umfassend bei Prüfungen der Heimaufsicht und des MDK. Jahrelange Erfahrung haben wir im Forderungseinzug von Heimentgelten. Daneben beraten wir auch Einzelpersonen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Pflegeleistungen und –stufen. Sowie nötig nehmen wir dabei die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht wahr.

Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwältin Katia Sebastián Müller de Vries

STRAFRECHT
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere des Wirtschaftsstrafrechts, sowohl gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) als auch in gerichtlichen Verfahren. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung im Bereich der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs sowie die Durchsetzung der Ansprüche und Interessen von Opfern von Straftaten.

Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels

STRAßENVERKEHRSRECHT
Wir vertreten unsere Mandanten sowohl in zivilrechtlicher wie in strafrechtlicher Hinsicht in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsunfällen über die Vertretung in Verwaltungsverfahren, zum Beispiel wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis, bis zur Durchsetzung und der Abwehr von aus Unfällen resultierenden Schadensersatzansprüchen.

Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels

VERSICHERUNGSRECHT
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen versicherungsrechtlichen Fragestellungen wie z.B. denen der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der privaten Kranken- und Krankentagegeldversicherung. Neben der Prüfung von Leistungsansprüchen gegen den Versicherer, der Anmeldung und Geltendmachung von Versicherungsleistungen, der Abwehr unberechtigter Anfechtungen, Rücktritte und sonstiger Leistungsverweigerungen beraten und vertreten wir auch in Fällen von Falschberatungen durch Versicherungsvermittler.

Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwalt Dirk Bartels

VERWALTUNGSRECHT
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie bei Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Schwerpunkte liegen auf der Vertretung von Bauherren und Nachbarn bei Streit über Umfang und Inhalt von Baugenehmigungen sowie beim Zugang zu Schulen.

Rechtsanwalt Dirk Bartels

ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Die erfolgreiche Realisierung titulierter Forderungen unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen und wir vertreten sie hartnäckig und verfügen über die Erfahrung, die erfolgversprechenden Vollstreckungsmaßnahmen auszuwählen und anzuwenden.

Wenn Ihr Schuldner Immobilieneigentümer ist, bietet die Zwangsverwaltung die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie und die Abführung der Überschüsse aus der Verwaltung an den Gläubiger zu gewährleisten. Da sich die Verwertung der Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung über Jahre hinziehen kann, ist die Zwangsverwaltung ein geeignetes Mittel, um den Erhalt des Werts der Immobilie und die Abführung von Überschüssen aus der Verwaltung an den Gläubiger zu gewährleisten. Hierfür stehen wir als Zwangsverwalter zur Verfügung.

Rechtsanwältin Karina Köpf, LL.M.
Rechtsanwalt Nils Richter
Rechtsanwalt Dirk Bartels
Rechtsanwältin Katia Sebastián Müller de Vries